Erlus - Triva

Das Baurecht verpflichtet seit dem 1.1.2009 bei den Heizungsanlagen neuer Häuser zur Einbeziehung eines Mindestanteils erneuerbarer Energien und
zur Einhaltung der neuen Richtwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese Werte gelten für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebs-
gebäude und verschärfen die bisherigen energetischen Anforderungen um 30%. Bis 2012 sollen weitere 30% folgen.

Die EnEV schreibt für Gebäude Grenzwerte vor für deren Jahres-Primär-energiebedarf, für die spezifischen Transmissionswärmeverluste des
Gebäudes und für den Wärmedurchgangskoeffizienten bestimmter
Bauteile. Die Nutzung regenerativer Energien beim Hausneubau und
ein Energieausweis sind seit 2009 verpflichtend (EEWaermeG).

EnEV | EEWärmeG

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