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Das Baurecht verpflichtet ab dem 1.1.2009 bei den Heizungsanlagen neuer Häuser zur Einbeziehung eines Mindestanteils erneuerbarer Energien und zur Einhaltung der neuen Richtwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Es handelt sich um Grenzwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf, für die spezifischen Transmissionswärmeverluste des Gebäudes und für den Wärmedurchgangskoeffizienten bestimmter Bauteile. Diese Werte verschärfen die bisherigen energetischen Anforderungen um 30%. Bis 2012 soll eine Verschärfung um weitere 30% folgen.

EnEV | EEWärmeG

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